1. Allgemeines
a. | Diese AGB gelten für alle, auch zukünftige, Verträge mit Unternehmen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende im Sinne des §14 BGB, öffentliche Unternehmen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand. |
b. | Wir verkaufen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen und gültigen Fassung. Sie akzeptieren diese mit Ihrer Bestellung. Unser Schweigen auf abweichende Regelungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. |
2. Vertragsabschluss
a. | Der Ausweis von Produkten, Leistungen und Preisen auf unserer Homepage stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Dieses geben Sie mit Ihrer Bestellung ab. Erhalten Sie daraufhin unsere schriftliche Auftragsbestätigung, gilt diese als Annahmeerklärung und der Vertrag als rechtswirksam geschlossen. |
b. | Mündliche Angebote und Bestellungen Ihrerseits sowie mündliche Zusagen unsererseits bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung). |
c. | Unsere Auftragsbestätigung beinhaltet stets die exklusive Gültigkeit dieser AGB. |
d. | Es obliegt dem Kunden, unsere Auftragsbestätigung umgehend auf inhaltliche, rechnerische und sachliche Richtigkeit zu überprüfen und Abweichungen unverzüglich, spätestens binnen zwei Arbeitstagen, bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Einrede gegen eine von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung gilt die abweichende Auftragsbestätigung als genehmigt. |
e. | Offensichtliche Irrtümer und Fehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns korrigiert werden. Rechtsansprüche aus irrtümlich oder nachvollziehbar fehlerhaft erfolgten Angaben, welche in Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, lehnen wir ab. Alle genannten Maße und Gewichte sind ca.-Angaben. |
3. Preise
a. | Die Preisauszeichnung in unseren Verkaufsunterlagen oder auf unserer Homepage erfolgt netto, also zuzüglich der aktuellen und gültigen Mehrwertsteuer. |
b. | Sofern nichts anderes aus der Artikelbeschreibung hervorgeht, verstehen sich die Preise pro Stück. |
c. | Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab rotstahl GmbH Bad Lausick ohne Handlinggebühren, Verpackung, Porto und Versand, Lieferung oder Montage. Preise für Artikel mit zusätzlichen Komponenten und Zubehör wie Bänke, Fußgestelle, Fachnummerierung, Vorhangschlösser usw. verstehen sich unmontiert. |
d. | Kosten für Lieferung und Montage werden im Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung gesondert ausgewiesen. |
e. | Es gelten stets die aktuellen Preise in unseren Verkaufsunterlagen oder auf unserer Homepage. Alle alten Preise verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Gewähr von Preisen aus vorangegangenen Vertragsabschlüssen. |
4. Zahlarten
a. | Generell ist die Bezahlung auf Rechnung sofort nach Lieferung möglich. In einzelnen Fällen behalten wir uns die Forderung einer Anzahlung oder der Vorkasse vor. Wird der Vertrag mit der Zahlungsart Vorkasse geschlossen, disponieren wir die Ware nach Zahlungseingang. Die Nichtzahlung der Vorkasse befreit nicht von der Vertragsverpflichtung und wird auf dem Rechtsweg durchgesetzt. Unberechtigt gezogene Skonti oder Rabatte und nicht gezahlte Bearbeitungs- und Mahngebühren fordern wir nach. |
b. | Zahlfristen beginnen ab Rechnungslegung zu laufen. Die Rechnung ist spätestens am letzten Tag der Frist fällig. |
c. | Der Verzug tritt am Tag, welcher auf die Fälligkeit folgt, ein. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB fällig. |
5. Lieferbedingungen
Überblick unserer Lieferbedingungen (PDF) »a. | Soweit nicht anders vereinbart/angegeben, liefern wir versandkostenfrei ins deutsche Festland und nach Österreich per Postversand oder Spedition. Die Lieferung erfolgt bis zu einem Sendungsvolumen von 3 ldm (Lademeter) frei Bordstein*, darüber hinaus frei Ladekante*. Auf Anfrage: Lieferung bis Verwendungsstelle*, inkl. Montage* sowie in andere Länder (* siehe PDF Lieferbedingungen ) |
b. | Vereinbarte Liefertermine sind annähernd. Sie können sich produktions- und ablaufbedingt verzögern. Unvorhersehbare Lieferhindernisse, besonders wegen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Warenmangel oder wegen Lieferverzug eines Vorlieferanten berechtigen zur unbeschadeten Aufschiebung oder unbeschadeten Aufhebung unserer Lieferverpflichtung. Wir schließen jede dadurch begründete Haftung aus. |
c. | Die vereinbarte, berechenbare Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gilt nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller unter 5 f. aufgeführten Verpflichtungen des Käufers. |
d. | Für die Einhaltung von Lieferterminen- und fristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Lager maßgebend. |
e. | Vor Auslieferung avisieren wir die Lieferung der Ware beim Kunden. Verzögert sich der Versand der Ware oder deren Annahme aus Gründen, die in der Sphäre des Käufers liegen, so befindet sich dieser ab der Anzeige der Versand- und Lieferbereitschaft durch die rotstahl GmbH im Annahmeverzug. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, können wir die Kosten für An- und Rücklieferung, Ein- oder Zwischenlagerung sowie den damit verbundenen Verwaltungsaufwand geltend machen (Kosten der Mehraufwendungen). Innerhalb des Annahmeverzugs hat die rotstahl GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. |
f. | Zur reibungslosen Belieferung notwendige Anmeldungen oder Akkreditierungen an der Lieferanschrift sind durch den Kunden vorzunehmen. Der Kunde benennt uns eine Kontaktperson vor Ort, benennt uns dessen telefonische Kontaktdaten und stellt sicher, dass die benannte Person oder ein Vertreter die Ware zum vereinbarten Liefertermin entgegen nimmt. Es obliegt dem Kunden, ohne gesonderte Aufforderung sicherzustellen, dass die Anlieferung mit LKW ungehindert erfolgen kann. Er hat uns auf bauliche Besonderheiten wie Brücken, Durchfahrten o.ä. hinzuweisen. Unsere Lieferverpflichtung endet in diesem Falle an der für den Spediteur unter Beachtung gesetzlicher oder arbeitsschutztechnisch geltender Bestimmungen letztmöglichen, erreichbaren Stelle. Das gilt auch und besonders dann, wenn der vereinbarte Lieferort nur unter Missachtung der Straßenverkehrsordnung erreichbar oder die Abladung nur mit Behinderung und/ oder Gefahr für Gesundheit und/ oder Leben möglich wäre. |
g. | Der Lieferort ist bei Abholung unser Unternehmenssitz oder die vereinbarte Betriebsstätte, bei Anlieferung die mit dem Kunden vereinbarte Lieferanschrift. |
6. Montage
a. | Die Lieferung der Ware erfolgt generell ab unserem Lager in Bad Lausick, d.h. ohne Montage beim Kunden. |
b. | Sie können die Montage frei Verwendungsstelle* gegen Aufpreis erhalten. (* siehe PDF Lieferbedingungen) |
c. | Die Montageleistung beginnt mit der Übernahme der Ware an der für die Lieferung als Übergabeort gekennzeichneten Stelle. Die Montage beinhaltet das Verbringen der Ware an die Verwendungsstelle sowie das Auspacken, Komplettieren und Aufstellen der Ware. |
d. | Der Käufer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Wege und zugewiesenen Hilfsmittel wie Rampen, Bodenbeläge oder Fahrstühle den Anforderungen für diese Aufgabe sowie den geltenden gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Es obliegt dem Kunden, die für die Aufstellung vorgesehene Fläche in ebenen, nivellierten Zustand zu versetzen. Müssen wir zur Montage Unebenheiten ausgleichen, so erfolgt dies – sofern die Ware selbst keinen Höhenausgleich ermöglicht – mittels Unterlegkeilen oder -hölzern. Für diese Leistung erfolgt gesonderte Berechnung. |
e. | Für das Befestigen der Schränke am Baukörper bedarf es eines schriftlichen Auftrages, der von uns schriftlich bestätigt werden muss. Für diese Leistung erfolgt gesonderte Berechnung. Der Kunde muss uns auf Leitungen oder Hohlräume, Auflagen des Denkmalschutzes oder der Statik oder ähnliche Besonderheiten hinweisen. Aufgrund versäumter Hinweise oder Kenntlichmachungen entstandene Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt. Können wir die Montage wegen versäumter Hinweise des Kunden, ungeeigneter Bodenbeschaffenheit oder ungeeigneter Wege und Hilfsmittel, wegen Behinderungen auf der Baustelle oder aus sonstigen Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, nicht oder nicht termingerecht ausführen, berechnen wir die vergebliche Anfahrt und Auslagen gesondert.Dies gilt, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auf alle Schadensarten. Sofern wir für aufgetretene Schäden im Bereich der leichten Fahrlässigkeit auf Grund von zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen haften, ist unsere Schadenersatzpflicht auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. |
7. Gefahrenübergang
a. | Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. |
b. | Ist ein Versendungskauf vereinbart, erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte natürliche oder juristische Person, auch wenn wir die Versandkosten tragen. |
c. | Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. |
d. | Soll die Ware vom Käufer bei uns abgeholt werden, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Abholbereitschaft beim Käufer auf diesen über. |
8. Eigentumsvorbehalt
a. | Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung vor. |
b. | Der Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. |
c. | Bei Pfändungen, Insolvenzantragsstellung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware bzw. in die aus deren Veräußerung entstehenden Forderungen ist der Käufer verpflichtet auf unser Eigentum hinzuweisen. Ferner wird er uns unverzüglich über jegliche Beeinträchtigung unseres Eigentums durch Dritte informieren, damit wir die erforderlichen Gegenmaßnahmen ergreifen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten solcher Gegenmaßnahmen zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstehenden Aufwand. |
9. Mängelrügen, Haftung für Sachmängel
a. | Die Ware ist vertragsgemäß, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von der vereinbarten Spezifikation nicht oder unerheblich abweicht. Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer Ware bemessen sich ausschließlich nach den ausdrücklichen Vereinbarungen über Qualität und Menge der bestellten Ware. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur soweit übernommen, als dies ausdrücklich vereinbart ist. Ansonsten obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Käufer. Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts sowie unwesentliche Abweichungen in Form und Farbe behalten wir uns vor. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass unsere Farben Naturprodukte sind und es deshalb zu Farbabweichungen kommen kann. Für Abweichungen der Farbgebung können wir trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernehmen. |
b. | Es obliegt dem Kunden, die Ware bei Erhalt auf Richtigkeit, Menge und Unversehrtheit zu prüfen. Vermerken Sie Unstimmigkeiten auf dem Lieferschein und lassen Sie sich einen Schaden in jedem Falle vom Fahrer quittieren. |
c. | Die Untersuchung der Ware muss unverzüglich erfolgen. Offensichtliche Mängel, mit Ausnahme der unter a. aufgeführten, sind uns binnen 48 Stunden nach Warenerhalt schriftlich (E-Mail, per Fax oder Post) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können wir keine Reklamationen oder Mängelrügen anerkennen. |
d. | Reklamationen von Transportschäden, die nicht auf dem Lieferschein vermerkt sind, oder die Warenannahme unter Vorbehalt, können wir nicht anerkennen. Die Warenannahme unter Vorbehalt wird der mangelfreien Annahme gleichgesetzt. |
e. | Alle in unseren Verkaufsunterlagen, der Homepage oder Werbung getroffenen Aussagen über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten erfolgen nach bestem Gewissen. Diese Angaben stellen Erfahrungswerte dar, die als nicht zugesichert gelten. Wir übernehmen dafür keine Haftung nach §434 Abs. 1 Satz 3 BGB. |
f. | Wir haften nicht für Verschlechterung, Untergang oder unsachgemäße Behandlung der Ware nach Gefahrenübergang. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch Dritte, natürliche Abnutzung, falsche Verwendung oder Bedienung, nicht sorgsame und nicht fachgerechte Behandlung oder natürlichen Verschleiß verursacht wurden oder werden. |
g. | Bei berechtigten Mängelrügen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder zur Neulieferung oder zur kostenfreien Nachbesserung. Dazu sind wir jedoch dann nicht verpflichtet, wenn Sie selbst bereits Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen haben, die die Wiederherstellung der mangelfreien Sache erschweren. Weitere Ansprüche erkennen wir nicht an. Besonders leisten wir keinen Ersatz für zusätzliche Aufwendungen, Ein- und Ausbau von Ersatzteilen, für Betriebsstörungen oder dergleichen. |
10. Haftung
a. | Ansprüche, die nicht aus den vorstehenden Klauseln oder aus zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen resultieren, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausgeschlossen. Dies gilt, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auf alle Schadensarten. Sofern wir für aufgetretene Schäden im Bereich der leichten Fahrlässigkeit auf Grund von zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen haften, ist unsere Schadenersatzpflicht auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. |
11. Rechtswirksamkeit
a. | Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. |
12. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
a. | Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und unserem Kunden wird deutsches Recht vereinbart. Erfüllungsort für alle unsere aus dem Vertrag hervorgehenden Verpflichtungen ist die angegebene Lieferadresse des Kunden. Bei Selbstabholung ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens bzw. die zur Abholung vereinbarte Betriebsstätte. Gerichtsstand ist Leipzig. |